European Accessibility Act in Frankreich: was kleine Online-Unternehmen wissen müssen
Wie der EAA in Frankreich gilt: das nationale Gesetz, wer es durchsetzt, die Bußgelder, die Ausnahme für Kleinstunternehmen und die Pflichten, die kleine Unternehmen leicht übersehen.
Zuletzt geprüft: 3. November 2026. Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung.
Das Gesetz
Loi n° 2023-171 (Artikel 16, heute Code de la consommation Art. L.412-13) und Décret n° 2023-931, in Kraft seit dem 28. Juni 2025.
Wer es durchsetzt
Die DGCCRF (Verbraucherschutzbehörde), auch für den E-Commerce, in Zusammenarbeit mit ARCOM, ARCEP, der Banque de France, ACPR und AMF in deren eigenen Sektoren.
Bußgelder
- Verstöße werden mit der Geldstrafe für eine Übertretung der fünften Klasse geahndet (Code de la consommation Art. R.451-4); dabei gelten die Rückfallregeln des Strafgesetzbuchs.
Sind kleine Unternehmen ausgenommen?
Für Dienstleistungen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. € (Code de la consommation Art. L.412-13).
Worauf Sie achten sollten
- Stellen Sie die Informationen zur Barrierefreiheit in schriftlicher und gesprochener Form bereit, in Ihren AGB oder einem gleichwertigen Dokument (Art. D.412-57).
- Webinhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden – aufgezeichnete Medien, Bürodateien und archivierte Inhalte, die seitdem nicht aktualisiert wurden –, sind ausgenommen.
- Verbraucher melden Probleme über SignalConso.
Noch nicht bestätigt
Wir nennen nur, was wir bestätigen konnten. Diese Punkte müssen noch am amtlichen Text geprüft werden:
- Der Betrag: Sekundärquellen nennen für die Geldstrafe der fünften Klasse 7.500 € pro Verstoß für ein Unternehmen (15.000 € im Wiederholungsfall), doch wir haben ihn nicht im amtlichen Text gelesen.
- Ob jede Pflicht der Dienstleister von dieser Geldstrafe erfasst ist und ob für private Dienstleistungen nach dem EAA eine gesonderte Erklärung zur Barrierefreiheit erforderlich ist.
Quellen
- Loi 2023-171, Artikel 16 – Légifrance (amtlich)
- Code de la consommation Art. L.412-13 – Légifrance (amtlich)
- Décret 2023-931 – Légifrance (amtlich)
- Merkblatt der DGCCRF für Verbraucher (amtlich)
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